5 Führung und Schulmanagement

5.1 Schulleitung #

5.1.1 Pädagogische Führung

#

Die Zielvorstellungen für die Franz-Marc-Schule ergeben sich aus ihrem Leitbild und den Grundsätzen. Die Schülerinnen und Schüler stehen im Fokus des gesamten schulischen Geschehens, ihr Lernen und Leben in der Schule steht im Mittelpunkt aller professionellen Bemühungen der Schulleitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Franz-Marc-Schule. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Franz-Marc-Schule möglichst optimale Bedingungen für individuell gelingendes Lernen vorfinden.

Daher sollen die Lehrkräfte und Mitarbeiter von der Schulleitung einzeln und in ihren Teams darin unterstützt werden, möglichst individuell passenden guten Unterricht zu machen und die Schule dahingehend mitgestalten zu können, um einen dafür geeigneten Lern- und Lebensraum zu entwickeln.

Dies wird von der Schulleitung durch einen stetigen Diskursmit allen Betroffenen und die Kooperation mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften, den Schulsozialarbeiterinnen und weiteren Mitarbeitern und den entsprechenden Teams, Gremien und Konferenzen umgesetzt.

Die Kommunikation und Kooperation innerhalb und zwischen den schulischen Gruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Schulsozialarbeiterinnen, Schulbegleiter, weitere Mitarbeiter) wird strukturell geregelt und unterstützt.

Förderliche Arbeitsbedingungen sollen unterstützt werden durch regelmäßig stattfindende Gespräche mit dem Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen. Im Schuljahr 2020/2021 auch als Konsequenz aus den Ergebnissen der COPSOQ-Umfrage in einer intensiven Zusammenarbeit von Schulleitung und Lehrerrat ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe in der Franz-Marc-Schule entwickelt.        

5.1.2 Organisation und Steuerung #

Die Schulleitung der Franz-Marc-Schule gestaltet Prozessabläufe rechtssicher und in Kooperation mit den Lehrkräften und den weiteren Mitarbeitern, den Erziehungsberechtigten, der Schulaufsicht, dem Schulträger, dem Kooperationspartner des Ganztagsangebotes und den Gremien der Mitwirkung für alle schulischen Bereiche mit dem Ziel, möglichst transparent optimale, effektive und effiziente Verfahren zu etablieren.

Dabei wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler und für alle Mitarbeiter beachtet, Belastungen und Gefahrenbereiche werden wahrgenommen und kommuniziert sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit gefördert.

5.1.3 Ressourcenplanung und Personaleinsatz #

Ressourcen werden in der Franz-Marc-Schule partizipativ geplant, effektiv, effizient und transparent eingesetzt:

Personelle Ressourcen:

Die Franz-Marc-Schule nutzt seit vielen Jahren ein sehr transparentes System der Personaleinsatzplanung zu Beginn des jeweiligen neuen Schuljahres. Die Zeitplanung dafür wird in der Stufensprecherrunde abgestimmt.

Nachdem in einer Lehrerkonferenz nach den Osterferien festgelegt wurde, wie viele und welche Klassen (voraussichtlich) im neuen Schuljahr gebildet werden und welche fachlichen Unterrichtsnotwendigkeiten dadurch entstehen, können die vorhandenen Lehrkräfte Wünsche für ihren Einsatz äußern. Die Stufensprecher erfassen diese und die evtl. sich daraus ergebenden Probleme und Fragen.

Sie bearbeiten unter Berücksichtigung von festgelegten Kriterien daraus einen Einsatzvorschlag für die Lehrerkonferenz.

Ziel dieses aufwändigen Verfahrens ist es, alle Unterrichtsnotwendigkeiten abgedeckt zu haben, persönliche Bedingungen wie z.B. familiäre Situationen der Lehrkräfte und ihre Kompetenzen möglichst optimal berücksichtigen zu können und fehlende Ressourcen so zu verteilen, dass Unterricht möglichst nicht ausfällt.

Bis zur Ferienkonferenz in der Woche vor Schulbeginn können Anpassungen notwendig werden, die transparent mit allen Kolleginnen und Kollegen besprochen werden. Weitere Anpassungen finden statt, wenn Lehrkräfte neu hinzukommen oder für längere Zeit ausfallen. Diese Veränderungsvorschläge werden jeweils im Schulleitungsteam und in der Stufensprecherrunde beraten.

Stellen, die wegen langfristiger Erkrankung, wegen eines Beschäftigungsverbotes, wegen Mutterschutz oder Elternzeit nicht besetzt sind, werden für eine befristete Vertretung ausgeschrieben, wobei mittlerweile keine Einschränkung bei den Unterrichtsfächern mehr gemacht wird, da nur sehr wenige oder oftmals keine Interessenten mit einem (sonderpädagogischen) Lehramt vorhanden sind. Auch Personen ohne Lehramt können sich bewerben und werden im Falle der Passung befristet eingestellt.

Unterrichtsausfall wird möglichst vermieden. Bei kurzfristigem Fehlen einer oder mehrerer Lehrkräfte einer Klasse unterrichtet eine Lehrkraft alleine oder es wird entweder eine Doppelbesetzung in einer anderen Klasse aufgelöst und die Lehrkraft so vertreten oder die Schülerinnen und Schüler der Klasse auf andere Klassen aufgeteilt, wobei dies so organisiert ist, dass möglichst für die einzelnen Schüler jeweils immer die gleiche Klasse als so genannte „Aufteilklasse“ und auch passendes Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht. Bei längerfristigem Ausfall einer Lehrkraft wird in Absprache mit der Stufensprecherrunde eine Neuverteilung der Lehrkräfte erwogen. Es liegt ein Vertretungskonzept vor (s. Geschäftsordnung).

Im Schuljahr 2020/2021 und im Schuljahr 2021/2022 ist aufgrund gestiegener Schülerzahlen und leider sehr viel fehlender Bewerber:innen für feste Stellen und für Vertretungsstellen zeitweise die Kürzung der Schulbetriebszeit notwendig geworden. Unter Einbezug der Schulkonferenz und nach Genehmigung durch die Schulaufsicht wurde bzw. wird an mehreren Schultagen der Schulbetrieb statt um 15.00 Uhr schon um 14.00 Uhr beendet. Aktuell ist eine entsprechende Kürzung an drei Schultagen pro Woche dies bis Ende Januar 2022 genehmigt. Täglich werden 6 Stunden Unterricht erteilt, die Zeiten, die für die Mahlzeiten, die betreute Freizeit und die Pausen vorgesehen sind, werden entsprechend gekürzt.

Finanzielle Ressourcen:

Von der Stadt Düsseldorf als Schulträger zur Verfügung gestellte Haushaltsmittel, von der Bezirksregierung Düsseldorf für die Lehrkräfte zur Verfügung gestellte Gelder für Fortbildungen und die Teilnahme an Klassenfahrten und die Gelder, die durch die Unterstützung des Fördervereins zur Verfügung stehen, bilden den finanziellen Rahmen der Franz-Marc-Schule. 

  • „Sächliche Mittel“ für Unterrichtsbedarfe:

Die Schulkonferenz hat seit vielen Jahren den Beschluss immer wieder aktualisiert, dass die Verwaltung der städtischen Mittel für die sächlichen Schulausgaben von dieser an die Lehrerkonferenz delegiert wird. Diese wiederum hat diese Aufgabe an die Stufensprecherrunde delegiert, in der wöchentlich darüber befunden wird, für was, ob und wann die von Lehrkräften schriftlich im sogenannten Etatordner beantragten Gelder ausgegeben werden können.

  • Finanzielle Mittel für die Schulausstattung (z.B. Möbel):

Die in der Schule bestehenden Ausstattungs-Bedarfe (z.B. Möbel, Vorhänge, größere Maschinen) werden zu einem vom Schulträger genannten Zeitpunkt einmal jährlich von der Schulleitung zusammengefasst und in Absprache mit dem Kollegium priorisiert an den Schulträger in einem persönlichen Termin zurückgemeldet. In Abhängigkeit von der Antragssumme und der Freigabe des jährlichen städtischen Haushaltes erfolgt die Zusendung der genehmigten Ausstattungselemente dann über den Schulträger.

  • Schulbusetat:

Der vom Schulträger der Schule zur Verfügung gestellte jährliche Etat für Sonderfahrten wird in der Stufensprecherrunde besprochen, die evtl. entstehenden Kosten für Fahrten (je nach Anzahl der Personen, gefahrenen Kilometern und Busunternehmen, welches den Auftrag annimmt, können die Kosten sehr stark variieren) können von den Lehrkräften in einer im Infoordner ausgelegten Tabelle eingesehen werden. Das aktuell noch vorhandene Budget wird ca. 1x monatlich in die Stufensprecherrunde getragen und dort bewertet.

  • Fortbildungsetat:

Die Nutzung des von der Bezirksregierung Düsseldorf für die Fortbildung der Lehrkräfte zur Verfügung gestellten Etats orientiert sich am Fortbildungskonzept.

  • Gelder für Schulsozialarbeit:
    Für besondere Aufgaben der Schulsozialarbeit stehen Gelder des Trägers der Schulsozialarbeit (Caritas Düsseldorf) zur Verfügung, die von den Schulsozialarbeiterinnen eigenverantwortlich, aber in Absprache mit der Schulleitung, genutzt werden. 
  • Förderverein der Franz-Marc-Schule e.V:
    Über die finanzielle Situation des Fördervereins berichtet die Schulleitung dem Kollegium mindestens einmal jährlich nach der Mitgliederversammlung, über größere Spendeneingänge und Ausgaben für Anschaffungen wird jeweils im aktuellen Fall entweder in der Stufensprecherrunde (dann s. Protokoll für alle) oder in der Lehrerkonferenz (ebenfalls Protokoll) berichtet. Anträge an den Förderverein können von allen Lehrkräften über die Schulleitung gestellt werden, kleinere Anträge können direkt bewilligt werden, die Bewilligung größerer Anträge wird dort im Vorstand bzw. in der Mitgliederversammlung geklärt.

5.1.4 Personalentwicklung #

Personalentwicklung wird als wichtige Leitungsaufgabe verstanden.

Die schulischen Entwicklungsziele und die Sicherstellung von lernförderlichem Unterricht sollen durch die professionelle Entwicklung des vorhandenen und des zu gewinnenden neuen Personals vorangetrieben werden.

Die individuellen Entwicklungsziele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen ebenfalls im Fokus der Personalentwicklung. Im Sinne der Förderung der beruflichen Zufriedenheit und Motivation werden bei der Klärung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche und bei der Fortbildung Interessen, Kompetenzen und persönliche (Entwicklungs-)Bedürfnisse jedes Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin möglichst berücksichtigt.  Auch besondere Belastungen (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Situation im Sinne einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weitere Aufgaben) werden mögichst berücksichtigt.

Die Lehrbefähigungen der Lehrkräfte werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei der Entscheidung zur Zusammenstellung der Klassenteams und bei der Aufteilung des Unterrichtes innerhalb der Klassenteams ist die Fachkompetenz der Lehrkräfte ein wichtiges Entscheidungskriterium. Sehr viele Lehrerinnen und Lehrer der Franz-Marc-Schule unterrichten allerdings in Fächern, in denen sie nicht ausgebildet wurden. So wird der Mathematik-, der Unterricht in den gesellschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern und im musisch-ästhetischen Bereich weitgehend fachfremd unterrichtet. 

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere Vertretungslehrerinnen und -lehrer werden durch die Schulleitung oder dazu beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kolleginnen und Kollegen des Klassenteams in das System der Schule eingeführt und in der Anfangszeit begleitet.

Ein ABC für neue Lehrkräfte und die Geschäftsordnung dienen der Information, nach 4-6 Wochen findet ein Reflektionsgespräch mit der Schulleitung statt.

Die Schulleitung steht den Kolleginnen und Kollegen im Prinzip jederzeit für ein kurzes Gespräch zur Verfügung und nach digitaler, telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung  auch innerhalb von ein bis zwei Tagen für ein längeres Gespräch.

5.2 Fortbildungskonzept #

Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die Schwerpunkte der Fortbildungsplanung geben. Die Fortbildungsplanung umfasst Grundgedanken und Ziele der Lehrerfortbildung sowie konkret geplante Fortbildungsmaßnahmen.

Grundgedanken und Ziele:

Fortbildungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer schulischen Arbeit und der Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Fortbildungsplanung dient dazu, Fortbildung sinnvoll in die Entwicklungs- und Veränderungsprozesse unserer Schule zu integrieren.

Schwerpunkte der Fortbildungsplanung ergeben sich aus den jeweils aktuellen Schulentwicklungsschwerpunkten, rechtlichen Notwendigkeiten (z.B. Erwerb der Rettungsfähigkeit, Erste Hilfe), den internen Qualitätsstandards für alle Lehrkräfte (z.B. Kenntnisse in Unterstützter Kommunikation), Notwendigkeiten für die Unterrichtsversorgung (Zertifikatskurse Musik, Werken, Hauswirtschaft etc.)  sowie aus den Wünschen, die aus dem Kollegium heraus in einer fortlaufenden Bedarfserhebung ermittelt werden.

Lehrerfortbildung soll die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer unterstützen, ihre fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und ihr Wissen und Können den sich ändernden Erfordernissen im Rahmen der Schulentwicklung anzupassen.

Zuständigkeit für die Planung und Genehmigung von Fortbildungsmaßnahmen:

Die Fortbildungsplanung wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe und der Stufensprecherrunde koordiniert.

Für Einzelfortbildungen stellen die Lehrkräfte bei der Schulleitung einen Antrag mit der Einreichung der Ausschreibungsunterlagen. Die Fortbildungen sollen möglichst außerhalb des Unterrichts liegen, Sonderurlaub kann gewährt werden im Umfang von 5 Unterrichtstagen pro Schuljahr, dann ist die Vertretung zu klären.

Schulinterne Fortbildungsmaßnahmen:

Schulinterne Fortbildungen werden je nach thematischem Schwerpunkt für das gesamte Kollegium und für bestimmte Arbeitsgruppen angeboten und koordiniert.

Regelmäßig finden an unserer Schule Pädagogische Tage als Fortbildungstage statt. Ort, Termin und Umfang der Fortbildungen werden in der Lehrerkonferenz abgestimmt und sind frühzeitig bekannt.

Schulexterne Fortbildungsmaßnahmen:

Externe Fortbildungsmaßnahmen werden durch die Bezirksregierung oder durch andere Bildungsträger (Verbände, Hochschulen, selbstständige Institute usw.) angeboten

Prozedere für Lehrkräfte bei Fortbildungswunsch:

  • Fortbildungswunsch klären
  • Fortbildungsangebote sichten
    (z.B. Kataloge im Elternsprechzimmer,
    digitale Angebote an die Schule wurden per Sammelmail allen Mitarbeiter*innen bekannt gegeben
  • Antrag bei Schulleitung rechtzeitig stellen (inkl. Beschreibung der FoBi und Sonderurlaubsantrag)
  • Genehmigung abwarten
  • Anmeldung
  • Absenzmitteilung und Unterrichtsregelung
  • Teilnahme
  • Evaluation (in Konferenz)
  • Antrag auf Kostenübernahme an SL (Stufensprecher)


Pädagogische Tage (SCHILF) und verpflichtende Fortbildungen in den Schuljahren
2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023

BegründungThemaVeranstalter/
Referenten
Päd. Tag für KollegiumEinzelne LKSchuljahr
Verpflichtend für alle Mitarbeiter*innen, die Schwimmunterricht erteilen oder begleitenRettungsfähigkeitextern xAngebot mehrmals jährlich
Verpflichtend für alle Mitarbeiter*innenErste Hilfe – Grund- bzw. AuffrischungskursDRK
(D. Loesch, K. Fuchte)  
Gruppen-Angebot internoder einzelne LK extern (anderer Anbieter)Jährlich
Standard für LehrkräfteUnterstützte Kommunikation:
Grundkurs Gebärden 
Extern (B. Weindel o.a.) x (diverse)Angebot mehrmals jährlich
Entwicklungsschwerpunkt  Umgang mit herausforderndem Verhalten – Konzept Positive Verhaltensunterstützung PVU  Prof. Theunissen  SCHILF 2018/2019
Entwicklungsschwerpunkt  Digitale Medien:
Entwicklung eines schulinternen Medienkonzeptes
J. Stratmann-Behr  SCHILF2018/2019
Wunsch der Lehrkräfte„Best Practice“ in der FMS Analoge Medien im Unterricht der FMS – Schulinterner Workshop mit SchulrundgangInternSCHILF 2019/2020
Entwicklungsschwerpunkt

Maßnahmen nach
COPSOQ
Gesunde Schule: „Gesundheitstag“BAD, mehrere ReferentinnenSCHILF 2019/2020
Entwicklungsschwerpunkt  MusikN.N. DR (Zertifikat)2019/2020
Entwicklungsschwerpunkt Digitale Medien: Einsatz von Ipads im Unterricht – Teachers Tools Grote, Studieninstitut NiederheidSCHILF 2020/2021
EntwicklungsschwerpunktBasale Förderung: Unterstützte Kommunikation – ModellingClaudio CastanedaSCHILF 2020/2021
Entwicklungsschwerpunkt  Herausforderndes Verhalten – Traumasensibler Umgang mit Kindern und JugendlichenW. KühnenSCHILF 2021/2022
EntwicklungsschwerpunktEmotionale Entwicklung als Schlüssel zum Verständnis von VerhaltensstörungenNina FröhlichSCHILF 2021/2022 (13.5.2022)
EntwicklungsschwerpunktMusikN.NSCHILF für InteressierteInteressierteWurde aus 2020 verschoben geplant 2022/2023
EntwicklungsschwerpunktUmgang mit Krise – PräventionskonzeptSchulpsychologische Beratungsstelle Düsseldorf 2 Kolleg*innen des KrisenteamsMehrtägige Förtbildung 2021/2022
EntwicklungsschwerpunktMedien: Cybergrooming:
 Sexuelle Gewalt im Internet – Gefahren erkennen und sich schützen
Jessica Stratmann-Behr,  SCHILF für InteressierteInteressierte2022/2023
EntwicklungsschwerpunktMedien: Cybermobbing – Gewalt im NetzJessica Stratmann-BehrSCHILF für InteressierteInteressierte2022/2023

Qualitätssicherung der Fortbildungen:

Nach Ablauf der schulintern angebotenen Fortbildungsmaßnahmen wird eine Rückmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben, mit dem Ziel, die Fortbildungen selbst und deren Planung weiter zu evaluieren und zukünftige Angebote zu optimieren.

Dokumentation und Transfer der Fortbildungsinhalte:

Ergebnisse von Fortbildungen, die für das gesamte Kollegium von Interesse sind, z.B. die Arbeit eines Pädagogischen Tages, sollen von den betreffenden Arbeitsgruppen (Expertengruppen) dokumentiert werden und allen Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt werden. Ergebnisse werden je nach Vereinbarung analog und/oder digital zur Verfügung gestellt.

In den Konferenzen ist ein Bestandteil der Tagesordnungspunkt „Fortbildungen“. Lehrerinnen und Lehrer, die Einzelveranstaltungen oder Fortbildungsreihen und Zertifikatskurse besucht haben, sind gehalten, in der nächsten Konferenz darüber zu berichten und erhaltene Materialien interessierten Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Die Einzelteilnahmen werden von der Schulleitung durch das Sammeln der Genehmigungen in einem Ordner dokumentiert.

Finanzierung:

Für die Fortbildungen stehen der Schule Gelder aus dem Fortbildungsbudget des Landes NRW zur Verfügung. Die gezahlte Summe ist variabel und wird u.a. errechnet aus den von der Schule bis Ende März des Jahres ausgegebenen Geldern. Der Nachweis der Ausgaben erfolgt über das „Online-Konto FBON“, die Belege sind fünf Jahre aufzubewahren. Einzelne Lehrkräfte reichen jeweils zu Anfang des Jahres (bis Ende Februar) einen Antrag auf Kostenerstattung ein.

Über die Verwendung des zur Verfügung stehenden Fortbildungsbudgets entscheidet die Stufensprecherrunde, die dazu von der Lehrerkonferenz beauftragt wurde. Diese besteht aus der Schulleiterin, dem stellvertretenden Schulleiter und den gewählten Sprechern der Stufen. Die Schulkonferenz wird über die Verwendung des Fortbildungsbudgets unterrichtet.

Kriterien für die Erstattung von Fortbildungsteilnahmen ergeben sich aus der hier aufgeführten Priori-tätenliste. Die Erstattung kann so lange erfolgen, wie Mittel vorhanden sind:

  1. Erlangung der Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht (komplett)
  2. Erste-Hilfe-Fortbildungen (komplett)
  3. Kollegiumsinterne Fortbildungen im Zusammenhang mit Schulentwicklungsschwerpunkten (komplett)
  4. Teilnahme an Gebärdenkursen (keine Fahrt- und Übernachtungskosten)
    (70 Euro pro Fobi für Lehrkräfte, 100 Euro pro Fobi für LAAs)
  5. Teilnahme an schulexternen individuellen Fortbildungen wegen schulischer Belange
    (70 Euro pro FOBI für LK, 100 Euro für LAA)
  6. Sofern nach obiger Vorgabe noch ausreichend Mittel übrig sind, entscheidet die Stufensprecherrunde über die Erstattung weiterer Kosten, für die ein schriftlicher Antrag bis Ende März vorliegt.

Perspektive Entwicklung:

  • Aktualisierung der Übersicht über Zertifikate und spezielle Kompetenzen der Lehrkräfte (2022/2023)
  • Thematisierung Ernennung eines Fortbildungsbeauftragten – Aufgabenklärung, Ressourcenklärung, Benennung
  • Diskussion höherer Finanzierungsbeitrag aus schulischen Mitteln für externe mehrtägige Fortbildungen von Lehrkräften, die finanziell aufwändig sind (Konferenz)
  • Datenerfassung aller Fortbildungen (Thema, Jahr, Veranstalter, Teilnehmer)
  • Systematische Dokumentation von Medien und Materialien aus schulinternen Fortbildungen

Perspektive Evaluation:

  • Erfassung der Beurteilung von Effektivität und langfristigem Nutzen von Fortbildungen in Bezug auf die Qualitätssteigerung in den Schulentwicklungsschwerpunkten (Unterricht/Erziehung/Umgang mit herausforderndem Verhalten/Curriculumerstellung/Lehrergesundheit etc.)

5.3 Ausbildung #

In der Franz-Marc-Schule werden regelmäßig jeweils 2 bis 4 Lehramtsanwärter:innen nach ihrem Studium der Sonderpädagogik im Rahmen ihres achtzehnmonatigen Referendariats in Kooperation mit dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung zu Lehrerinnen und Lehrern für sonderpädagogische Förderung ausgebildet.

Unsere Schule bildet auf Anfrage und in Kooperation mit dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung auch Personen zu Fachlehrer:innen an Förderschulen aus. Diese werden zumeist ohne ein vorheriges pädagogisches Studium, aber auf Grundlage ihrer Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen nach einem Bewerbungsverfahren bei der Bezirksregierung zu der ebenfalls achzehnmonatigen Ausbildung zugelassen.

Seit einigen Jahren ermöglicht der Schulträger auch die einjährige Ergänzung der Ausbildung von Erzieher:innen oder Heilerziehungspfleger:innen im Rahmen ihres Anerkennungsjahres.

5.3.1 Lehramtsanwärter:innen und Fachlehrer:innen in Ausbildung #

Die Ausbildung von Lehramtsanwärter:innen (LAA) ist wesentlicher Bestandteil unserer schulischen Arbeit, für den sich die Schulleitung und alle Lehrkräfte verantwortlich fühlen. Indem die Schule den pro Ausbildungsgang jeweils 2 bis 4 Lehramtsanwärter:innen und bei Bedarf auch 1 bis 2 Fachlehrer:innen in Ausbildung einen Einblick in alle Handlungsfelder gewährt, wollen wir sie auf ihre spätere Tätigkeit vorbereiten. Grundlage der Ausbildung sind dabei die OVP und die Vorgaben durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Düsseldorf.

Es wurde ein Ausbildungsleitfaden entwickelt, der im Anhang (siehe 11.9) einsehbar ist. Es wird erwartet, dass alle an Ausbildung in der Franz-Marc-Schule beteiigten sich an diesem Leitfaden orientieren bzw. Diesen auch weiterentwickeln.

Die LAA sollen im Sinne der Erwachsenenbildung ihre Ausbildung möglichst selbst gestalten und eigenständig lernen.Das bedeutet für das Kollegium, dass wir ihnen neben den verpflichtenden Bestandteilen der Ausbildung die Möglichkeit geben, eigene Ideen zu entwickeln, einzubringen und auszuprobieren.

Besonders am Anfang ihrer Ausbildung erhalten die LAA die Möglichkeit, in allen Stufen zu hospitieren. Hospitationen können auch im letzten Ausbildungsjahr stattfinden. Die besonders an der Ausbildung beteiligten Personen (LAA, Schulleitung, Mentor:innen und Ausbildungsbeauftragte) tauschen sich bei regelmäßigen Treffen aus, um die Ausbildung zu begleiten und zu optimieren.

Die Ausbildung der Lehramtsanwärter:innen findet jeweils parallel in zwei Klassen unterschiedlicher Stufen statt. Jeweils eine Lehrkraft aus dem Klassenteam übernimmt während dieser Zeit die Mentorenschaft.

Aufgaben der Schulleitung:

Durch die OVP ist festgelegt, dass die Schulleitung sowohl eine beratende als auch beurteilende Funktion hat. Zu Beginn der Ausbildung begrüßt die Schulleitung die neuen LAA und führt sie in die Schule und ins Kollegium ein. Auf Wunsch der LAA können Beratungsgespräche mit der Schulleitung stattfinden. In jedem Ausbildungshalbjahr besucht die Schulleitung möglichst zwei Unterrichtsstunden, die anschließend besprochen werden. In Absprache können diese Besuche auch mit den Fachleitern zusammen stattfinden. Während der gesamten Ausbildungszeit steht die Schulleitung im Austausch mit den Mentor:innen und den Ausbildungsbeauftragten. Vor der abschließenden Beurteilung finden Gespräche mit den Mentor:innen, den Ausbildungsbeauftragen und den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern statt.

Aufgaben der Mentor:innen:

In Anlehnung an unseren „Ausbildungsleitfaden“ führen die Mentor:innen die LAA an die verschiedenen Arbeitsbereiche heran und reflektieren mit ihnen ihre Tätigkeit. Besonders im ersten Ausbildungsjahr ist es Aufgabe der Mentoren, die LAA auf den bedarfsdeckenden Unterricht, der im zweiten Ausbildungsjahr beginnt, vorzubereiten. Bei den Unterrichtsbesuchen und Nachbesprechungen begleiten sie die LAA nach Absprache. Am Ende der Ausbildung erstellen sie ein Gutachten über den jeweiligen LAA für die Schulleitung.

Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten:

Für die Koordination der Ausbildung steht der Schule die Funktion der Ausbildungsbeauftragten zur Verfügung. Diese Aufgabe nimmt zurzeit ein Team aus zwei Lehrerinnen wahr, um unterschiedliche Kompetenzen und Sichtweisen zusammen zu führen und die Tätigkeit gegenseitig reflektieren zu können. Sie erstellen den Hospitationsplan für die ersten zwei Wochen und legen anschließend gemeinsam mit der Schulleitung und den Mentor:innen für jeden LAA, unter Einbeziehung ihrer Vorstellungen, die Ausbildungsklassen fest.

Die Ausbildungsbeauftragten bieten den LAA Beratung zu allen ausbildungsrelevanten Bereichen an. Sie vertreten sowohl die Belange der LAA gegenüber der Schulleitung und dem Kollegium als auch von Schulleitung und Kollegium gegenüber den LAA. In ihrer Tätigkeit kooperieren sie mit den Mentor:innen und den jeweiligen Klassenteams, der Schulleitung und dem Kollegium.

Zusammenarbeit von Ausbildungsbeauftragten und Mentoren:

In regelmäßigen Treffen der Ausbildungsbeauftragten mit allen Mentor:innen wurde ein „Ausbildungsleitfaden LAA“ entwickelt. Dieser soll Kompetenzbereiche, in denen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an unserer Schule ausgebildet werden sollen, inhaltlich aufschlüsseln, Ausbildungsschwerpunkte zeitlich zuordnen und für unsere Schule konkretisieren. Ein solcher Ausbildungsleitfaden soll allen an unserer Schule an Ausbildung beteiligten Personen einen Orientierungsrahmen bieten und Qualitätsstandards beschreiben. Die Bausteine unseres Leitfadens sind an die Handlungsfelder des Kerncurriculums angelehnt, gehen jedoch darüber hinaus, um eine möglichst umfassende und vielschichtige Ausbildung zu gewährleisten.

Zusammenarbeit von Ausbildungsbeauftragten und Lehramtsanwärter:innen:

Um einen regelmäßigen Austausch zwischen Ausbildungsbeauftragten und LAA zu ermöglichen, finden während der gesamten Ausbildungszeit Treffen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen statt. Dabei werden auch Fragestellungen des Zentrums für schulische Lehrerausbildungaufgegriffen, vertieft und spezifisch für unsere Schule erörtert.

Auf Wunsch der LAA hospitieren die Ausbildungsbeauftragten im Unterricht und beraten in Bezug auf Unterrichtsplanung und -durchführung oder bei Fragen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern. Bei Konflikten mit dem Zentrum für schulische Lehrerausbildung, mit Kolleg:innen oder der Schulleitung sind die Ausbildungsbeauftragten um Vermittlung bemüht. Die LAA informieren die Ausbildungsbeauftragten über die Termine der Unterrichtsbesuche durch Eintragen in den schulischen Kalender im Sekretariat.

Zusammenarbeit von Ausbildungsbeauftragten und Schulleitung:

Es finden regelmäßig Treffen zum Austausch über die Ausbildungssituation der LAA statt, um sie angemessen beraten und beurteilen zu können. Die Schulleitung wird auch zu allen Treffen mit den Mentoren eingeladen.

Perspektive Evaluation:

  • Evaluation der Tätigkeit der Ausbildungsbeauftragten.

Am Ende der Ausbildung versuchen die Ausbildungsbeauftragten die Zufriedenheit der LAA mit ihrer Ausbildung mittels eines Fragebogens zu ermitteln, um so die Arbeit reflektieren zu können und sie ggf. zu ergänzen oder zu ändern.

  • Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zur Evaluation der Ausbildung in Form eines Fragebogens für alle an der Ausbildung beteiligten Personen, insbesondere LAA und Mentor:innen (unter anderem zu Themen wie Zufriedenheit, Kommunikation, Kooperation, Beratung, Reflexion, Umgang mit Konflikten).

Perspektive Entwicklung:

  • Regelmäßige Aktualisierung und weitere Implementierung des „Ausbildungsleitfaden LAA“ im Kollegium

  • Erarbeitung von Hinweisen zu den Mentor:innengutachten (Funktion, Beurteilungskriterien, Formulierungshilfen, …)

5.3.2 Erzieher und Heilerziehungspfleger im Anerkennungsjahr #

Erzieher:innen und Heilerziehungspfleger:innen können an unserer Schule ihr Anerkennungsjahr absolvieren.

Während dieses Anerkennungsjahres sind sie fest einer Klasse zugeteilt und arbeiten dort im Team mit an der Planung und Durchführung des Unterrichts bzw. der Fördermaßnahmen. Ihre für die Ausbildung geforderten Fördereinheiten planen sie mit ihren Praxisanleiter:innen und führen sie mit einzelnen Schüler:innen oder einer kleinen Schülergruppe der Ausbildungsklasse durch. Dabei werden sie von den Lehrkräften der Ausbildungsinstitution besucht und beurteilt. Eine Leistungsein-schätzung durch die Praxisanleiter:innen findet zum Ende des Anerkennungsjahres statt.

Zu den Tätigkeiten während des Anerkennungsjahres gehören auch die Mitarbeit im Team der Freitags-Betreuung und der Bringdienst zur Zitty-Gruppe (Freizeitangebot des Jugendamtes für Schüler:innen unserer Schule) am Mittwochnachmittag.