Liebe Eltern und Betreuer*innen,
das Busunternehmen hat uns gebeten, folgende Mitteilung an Sie weiterzuleiten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß dem vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, §28b Abs.9,
ist bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich der Schülerbeförderung, von den Fahrgästen eine FFP2 Maske zu tragen.
Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Kind ab Montag, den 10.05.2021 eine FFP2-Maske bei der Beförderung tragen muss.
Eine Alltags- oder eine medizinische OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind eine dementsprechende Maske mit sich führt.

Schüler und Schülerinnen, die keine Maske tragen können, werden weiterhin wie bisher im No-Mask-Bus mit entsprechendem Abstand zueinander befördert.